Faktencheck zum Aurelia-Newsletter: Was stimmt – und was überzeichnet ist?

Der aktuelle Newsletter der Aurelia Stiftung zeichnet ein dramatisches Bild der EU-Pläne zur Neuen Gentechnik (NGT). Wörtlich heißt es darin u. a.:

„Gentechnik-Pflanzen sollen künftig ohne Kennzeichnung und ohne Risikoprüfung in die Natur freigesetzt werden.“

„Sämtliche Wildpflanzenarten sollen verändert und patentiert werden können.“

„Gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig ungeprüft und ohne Kennzeichnung in die Regale gelangen.“

Einige dieser Aussagen haben einen realen Kern, andere sind deutlich zugespitzt. Ein realistischer Blick zeigt jedoch: Die EU-Regelung verändert tatsächlich einiges – aber längst nicht so, wie es dargestellt wird.

1. Behauptung: „Gentechnik-Pflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung“

Der Newsletter behauptet, NGT-Pflanzen würden „ohne Kennzeichnung und ohne Risikoprüfung“ freigesetzt. Das ist teilweise korrekt – aber unvollständig.

Was stimmt?

Die EU erleichtert die Regulierung von NGT1-Pflanzen (kleinere genetische Veränderungen). Für sie entfällt die klassische Gentechnik-Risikoprüfung.

Kennzeichnung:
Lebensmittel: keine NGT-Kennzeichnung
Saatgut: Kennzeichnung bleibt verpflichtend (Rat der EU, 2025)

Was nicht stimmt?

Von „ungeprüft“ kann keine Rede sein. Alle NGT-Pflanzen unterliegen weiterhin:

– EU-Lebensmittelsicherheitsrecht
– allgemeinem Produktsicherheitsrecht
– Rückverfolgbarkeitspflichten bei Saatgut

2. Behauptung: „Alle Wildpflanzen sollen verändert und patentiert werden können“

Der Newsletter formuliert, „sämtliche Wildpflanzenarten sollen verändert und patentiert werden können“. Die EU-Regelung unterscheidet tatsächlich nicht zwischen Kultur- und Wildpflanzen, doch die Schlussfolgerung ist überzogen.

Was stimmt?

Die Möglichkeit, Wildarten per NGT zu verändern, existiert – und ist ökologisch relevant.

Was überzeichnet ist?

Es gibt keine politische Absicht, Wildpflanzen systematisch zu verändern oder zu patentieren. Der Newsletter vermischt eine theoretische Möglichkeit mit einer behaupteten Strategie.

Patentfrage bleibt ein reales Problem

Viele Organisationen – u. a. Testbiotech und BfN – warnen vor den Folgen für die Züchtungsfreiheit.
→ Die Kritik ist berechtigt, aber im Newsletter unnötig dramatisiert.

3. Wo der Newsletter inhaltlich korrekt liegt

Der Newsletter trifft in wichtigen Punkten den Kern:

Insektengiftige Pflanzen (z. B. Bt) und herbizidresistente NGT-Pflanzen bleiben reguliert.
– Die 20-Mutationen-Grenze wird von Behörden wie ANSES und BfN als wissenschaftlich unhaltbar kritisiert.
– Die ungelöste Patentproblematik ist ein ernstes Risiko für Biodiversität und Sortenvielfalt.

Hier liegt der Aurelia-Newsletter fachlich richtig – wenn auch ohne die notwendige Differenzierung.

4. Wo der Newsletter über das Ziel hinausschießt

Die Aussage, Aurelia habe „bewiesen“, dass Pflanzen mit weniger als 20 Mutationen gefährlich seien, ist überzogen.

Die Studien zeigen vor allem:
→ NGT-Veränderungen können funktionelle Folgen haben, ohne automatisch NGT2-Regulierung auszulösen.

Es handelt sich um ein Regulierungsproblem, nicht um einen Sicherheitsnachweis. Auch Formulierungen wie „Flut gentechnischer Wildpflanzen“ oder „Gentechnik durch die Hintertür“ sind wissenschaftlich nicht gedeckt und emotionalisierend.

5. Was wirklich auf dem Spiel steht – aus Sicht von Bestäubern & Ökosystemen

Die entscheidende Frage lautet nicht, ob Gentechnik gefährlich oder sicher ist, sondern:

Sind die Kriterien für NGT1 wissenschaftlich tragfähig?

Einige Behörden bezweifeln das:

ANSES kritisiert fehlende Validierung der Gleichwertigkeitskriterien
BfN kommt zum Ergebnis, dass 94 % der Pflanzen fälschlich als NGT1 eingestuft würden
– Forschung zeigt, dass funktionelle Effekte (Metabolismus, Stressantwort, Resistenzmechanismen) ökologisch relevant sein können

Für Honigbienen und Wildbienen heißt das:
Wenn Pflanzen ihre biochemischen Profile verändern, braucht es funktionale Umweltprüfungen, selbst wenn keine Giftigkeit im klassischen Sinne vorliegt.

6. Fazit

Der Aurelia-Newsletter greift wichtige und berechtigte Kritikpunkte auf, insbesondere:

– das ungelöste Patentproblem
– wissenschaftlich fragwürdige NGT1-Kriterien
– fehlende ökologische Risikobewertung funktioneller Veränderungen

Doch mehrere Aussagen sind überzeichnet oder irreführend. Wer im Bereich Biodiversität und Bestäuberschutz ernst genommen werden will, sollte präzise, faktenbasiert und differenziert argumentieren – nicht alarmistisch. Gentechnik ist nicht per se der Feind. Entscheidend ist, wie wir sie regulieren und verantwortungsvoll einsetzen.

 

Quellen & weiterführende Informationen

  1. Rat der Europäischen Union (2025). Einigung zu NGT-Pflanzen.
    https://www.consilium.europa.eu/en/press/press-releases/2025/12/04/new-genomic-techniques-council-and-parliament-strike-deal-to-boost-the-competitiveness-and-sustainability-of-our-food-systems/

  2. EU-Dossier zu neuen genomischen Techniken
    https://www.consilium.europa.eu/de/policies/new-genomic-techniques-for-plant-breeding

  3. Testbiotech (2024–2025). Kritische Bewertung der NGT-Regelung.
    https://www.testbiotech.org

  4. Bundesamt für Naturschutz (BfN, 2023). Studie zur NGT-Einstufung.
    https://www.bfn.de/aktuelles/studie-zur-auswirkung-des-verordnungsentwurf-der-eu-kommission-zu-neuen-genomischen

  5. ANSES (2024). Wissenschaftliche Bewertung der NGT-Kriterien.
    Übersicht u. a. dokumentiert über:
    https://www.keine-gentechnik.de/nachricht/34923

 

Inhalt des Newsletters:

Berlin, 05. Dezember 2025

EU-Trilog: freie Bahn für Gentechnik

Kurz nach Redaktionsschluss des neuen Aurelia Magazins (siehe unten), erreichte uns folgende dramatische Nachricht: In einer nächtlichen Sitzung erzwang die dänische EU-Ratspräsidentschaft am 3. November bei den Verhandlungen zur Gentechnik-Deregulierung, dass Gentechnik-Pflanzen künftig ohne Kennzeichnung und ohne Risikoprüfung in die Natur freigesetzt werden sollen.

Sämtliche Wildpflanzenarten sollen verändert und patentiert werden können. Eine Beschränkung auf Agrarpflanzen wurde abgelehnt. Gentechnisch veränderte Lebensmittel sollen künftig ungeprüft und ohne Kennzeichnung in die Regale gelangen. Die Forderungen des EU-Parlaments nach Patentverbot, Kennzeichnung und Rückverfolgbarkeit wurden abgelehnt. Ein schwarzer Tag für die Biodiversität und für den Verbraucherschutz!

Ein kleiner Lichtblick immerhin: insektengiftige Pflanzen bleiben weiterhin reguliert. Ebenso herbizid-resistente Pflanzen, etwa solche, die resistent sind gegen Glyphosat. Eigentlich sollte das selbstverständlich sein – könnte man meinen. Leider ist dem nicht so. Bis zuletzt behauptete die Agrogentechnik-Lobby, Gentechnik-Pflanzen mit unter 20 Veränderungen seien sicher – bis die Aurelia Stiftung gemeinsam mit ihren Partnern (siehe neues Aurelia Magazin) in einer Studie das Gegenteil bewies. So konnten wir die EU-Abgeordneten vor der drohenden Gesetzeslücke für insektengiftige Gentechnik-Pflanzen warnen.

Noch ist das Gentechnikgesetz nicht endgültig verabschiedet. Es hätte verheerende Folgen für Biene, Mensch und Natur! Das Europäische Parlament muss noch zustimmen. Leider ist es nicht unwahrscheinlich, dass die konservative EVP mit ihrem Vorsitzenden Manfred Weber von der CSU gemeinsam mit der extremen Rechten für patentierte Gentechnikpflanzen ohne Kennzeichnung und Risikoprüfung stimmt.

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Richard Odemer

Richard ist passionierter Imker und Bienenwissenschaftler. Seit vielen Jahren verbindet er praktische Imkerei mit moderner Forschung zu Bienengesundheit und Volksentwicklung am Julius Kühn-Institut. In seiner Freizeit betreut er seine eigenen Bienenvölker und produziert regionalen Honig.

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3 Kommentare

  1. Constantin sagt:

    Danke für die differenzierte Aufarbeitung, nun werde ich mir do h mal das Orginal anschauen.

  1. 6. Dezember 2025

    […] Faktencheck zum Aurelia-Newsletter: Was stimmt – und was überzeichnet ist? […]

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