Acetamiprid: Schlagzeilen vs. Evidenz – Einordnung der Notfallzulassungen 2025
Kurzfassung: In der Diskussion um Acetamiprid taucht oft die Zahl „11.000-fach giftiger“ auf – zusammen mit Notfallzulassungen 2025. Diese Zahl stammt aus einem Artenvergleich (Weichwanzen vs. Honigbiene). Sie bedeutet nicht, dass Honigbienen „11.000-fach stärker gefährdet“ sind. Wir zeigen, wo einige Pressemeldungen fachlich zu kurz springen (von „giftig“ direkt zu „Risiko“, oder von Nichtzielinsekten direkt zu Honigbienen) – und wie man das sauber einordnet.
Woher kommt die „11.000-fach“-Zahl?
Die Zahl geht auf eine peer-reviewte Studie in Communications Earth & Environment zurück.[1]
Darin wird gezeigt, dass bestimmte Weichwanzen (Miridae) gegenüber Acetamiprid extrem empfindlich sein können. Die begleitende Pressemitteilung der Universität Hohenheim greift diese Zahl prominent auf und stellt sie sehr plakativ heraus („über 11.000-mal giftiger“).[2]
Wichtig ist: Das ist ein Vergleich zwischen Arten (Weichwanzen vs. Honigbiene) – kein „neuer Beweis“, dass Honigbienen jetzt plötzlich viel stärker gefährdet wären.
Warum man „giftiger“ nicht automatisch mit „mehr Risiko“ gleichsetzen darf
In Pressemeldungen (z. B. von DBIB und BUND) wird die „11.000-fach“-Zahl teils so verwendet, als wäre damit das Risiko für Honigbienen belegt.[3][4][5] Fachlich ist das problematisch. Hier sind die wichtigsten Punkte – bewusst verständlich formuliert:
(1) „Giftigkeit“ ist nicht dasselbe wie „Gefahr“: Giftigkeit beschreibt, wie stark ein Stoff grundsätzlich wirkt. Ob daraus eine Gefahr wird, hängt entscheidend davon ab, ob und wie stark Tiere tatsächlich damit in Kontakt kommen (Exposition). Darum ist die zentrale Frage immer: Welche Mengen kommen bei Bienen realistisch an – und über welche Wege?
(2) Nichtzielinsekten sind nicht automatisch Honigbienen: Die Hohenheim-Studie geht vor allem um pflanzenfressende Nichtzielinsekten (Weichwanzen). Das ist ein wichtiger Naturschutz-Aspekt. Aber daraus lässt sich nicht automatisch ableiten, dass die Bewertung speziell für Honigbienen falsch ist. Es sind unterschiedliche Fragestellungen: „Biodiversität/Artenvielfalt“ ist nicht identisch mit „Honigbienen-Risiko“.[1]
(3) „Mehr Zulassungen“ oder „mehr Fläche“ heißt nicht automatisch „mehr Bienenrisiko“: In der öffentlichen Debatte wird dieser Zusammenhang häufig über aggregierte Indikatoren wie die Total Applied/Accumulated Toxicity (TAT) hergestellt, wie sie u. a. im NuL-Beitrag von Martin & Müller (2025) diskutiert werden.[8] TAT basiert im Kern auf Absatz- bzw. Ausbringungsmengen von Wirkstoffen, die über eine Giftigkeitskennzahl (z. B. LD50) normiert werden. Daraus lassen sich Trends über Jahre oder Regionen ableiten – jedoch keine konkreten Risiken für einzelne Anwendungen.
Wichtig ist dabei die begriffliche Trennung: Die in Pressemeldungen genannte „Fläche“ meint häufig genehmigte oder rechnerisch abgeleitete Flächen aus Absatz- und Aufwandmengen, nicht automatisch die tatsächlich behandelte Fläche und schon gar nicht die Exposition von Honigbienen.[3][4][5] Selbst wenn dieselbe Kulturfläche im Jahresverlauf mehrfach behandelt wird, geschieht dies nur im Rahmen klar definierter Auflagen (begrenzte Anzahl von Anwendungen, Zeitfenster, Abstände, Bienenschutzauflagen). Eine beliebige oder unbegrenzte Mehrfachspritzung ist nicht zulässig.
Ob aus größeren genehmigten Flächen oder steigenden Absatzmengen tatsächlich ein erhöhtes Risiko entsteht, hängt von Kultur, Zeitpunkt, Blütenbezug, Abdrift, Wetter, Abständen und Risikominderungsmaßnahmen ab. Ohne ein konkret beschriebenes Anwendungsszenario bleibt der Schluss „mehr Fläche = mehr Risiko“ daher eine fachlich nicht abgesicherte Vermutung und stellt einen unzulässigen Sprung von Mengen- bzw. Hazard-Indikatoren zu einer Risikoaussage dar.
Infobox: „Was sagt die Studie – und was nicht?“
Was sagt die Studie (Sedlmeier et al., 2025) tatsächlich?
Bestimmte Weichwanzen können gegenüber Acetamiprid viel empfindlicher sein als die Honigbiene. Außerdem können Feldrand-nahe Expositionen Gemeinschaften von Nichtzielinsekten stark beeinflussen.[1]
Was sagt die Studie nicht?
Sie ist keine neue Honigbienen-Risikobewertung. Sie zeigt nicht, dass Honigbienen „11.000-fach stärker gefährdet“ sind. Und sie ersetzt nicht die Bewertung konkreter Anwendungen (wann/wo/wie angewendet, welche Auflagen gelten).
Warum das Thema 2025 so präsent war: Notfallzulassungen
2025 gab es mehrere Notfallzulassungen nach Art. 53 VO (EG) Nr. 1107/2009, darunter auch Anwendungen mit acetamipridhaltigen Produkten in der Zuckerrübe (z. B. Carnadine 200, Mospilan SG, Danjiri). Die offizielle Übersicht steht beim BVL.[6]
Das erklärt, warum das Thema politisch und medial hochkocht.[3][4][5] Es bedeutet aber nicht automatisch, dass Honigbienen dadurch „plötzlich ungeschützt“ wären.
Wie Honigbienen in der Zulassung bewertet werden
Bei der Zulassung (auch bei Notfallzulassungen) wird nicht einfach nur auf eine einzelne Zahl geschaut. Stattdessen wird bewertet, was Bienen realistisch abbekommen können und welche Wirkungen in Prüfungen beobachtet werden – akute und längerfristige Effekte, Kontakt und Aufnahme über Nahrung, plus Auflagen und Risikominderungen. Grundlage sind u.a. die EFSA-Leitlinien (Bee Guidance 2013, aktualisiert 2023).[7]
Und was ist mit „TAT“ (Total Applied/Accumulated Toxicity)?
TAT ist ein Ansatz, um grobe Trends zu beschreiben: Wie viel Wirkstoff wird insgesamt ausgebracht, „umgerechnet“ über eine Giftigkeits-Kennzahl. Das kann Debatten über Landwirtschaftstrends unterstützen. Aber: TAT sagt nicht, wie viel davon bei Bienen ankommt, ob Auflagen eingehalten werden, wie Anwendungen zeitlich liegen oder ob es überhaupt eine relevante Exposition gibt. Deshalb ist TAT kein offizielles Entscheidungsmodell für einzelne Zulassungen.[8][9]
Schlummert durch Notfallzulassungen ein Honigbienen-Risiko?
Aus fachlicher Sicht muss man hier sauber trennen: Ein Risiko kann man nur dann seriös beurteilen, wenn man das konkrete Anwendungsszenario betrachtet. Genau dafür ist die EFSA-basierte Bienenbewertung gemacht. Gleichzeitig ist es richtig, aufmerksam zu bleiben – besonders bei Anwendungen, die potenziell Bestäuber berühren könnten (z. B. über Abdrift oder blühende Beikräuter).
Was sagen Monitoring und Erfahrung aus Deutschland?
Neben der reinen Theorie (Bewertung/Modelle) zählt auch die Praxisbeobachtung. Es gibt feldbasierte Arbeiten aus Deutschland, die Notfallzulassungsszenarien im Zuckerrüben-Kontext behandeln – allerdings bei Saatgutbeizungen mit Thiamethoxam (TMX) und damit in einem anderen Expositionsmodus als „Spritzen“.[10]
Warum ist das dennoch eine relevante Evidenzlinie? Weil TMX für Honigbienen als Wirkstoff eine deutlich ungünstigere Giftigkeits-Basis hat als Acetamiprid – und dennoch unter den untersuchten Feldbedingungen keine kolonie-relevanten Effekte berichtet wurden.
Zusätzlich wichtig ist die bundesweite Schadensüberwachung der am JKI angesiedelten Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen (UBieV). In Jahren mit Notfallzulassungen neonikotinoider Wirkstoffe (z. B. 2021) zeigte sich kein sprunghafter Anstieg bestätigter Schadensfälle, die kausal auf diese Anwendungen zurückgeführt werden konnten. In den Berichten werden vielmehr weiterhin häufig andere Ursachen sichtbar (z. B. Fehlanwendungen/Verstöße, Biozid-Kontexte).[11]
Für 2025 liegt der Jahresbericht noch nicht vor.
Fazit
Die „11.000-fach“-Zahl ist als Hinweis wichtig, dass manche Nichtzielinsekten extrem empfindlich sein können. Was daraus nicht folgt: dass Honigbienen dadurch automatisch „massiv gefährdet“ sind. Für Honigbienen bleibt entscheidend, was in realistischen Anwendungsszenarien an Exposition entsteht und welche Endpunkte relevant sind – genau so ist das regulatorische System aufgebaut. Trendindikatoren wie TAT können Debatten helfen, ersetzen aber keine Bewertung konkreter Anwendungen.
Einzelnachweise
- Sedlmeier, J. E., Grass, I., Bendalam, P., et al. (2025). Neonicotinoid insecticides can pose a severe threat to grassland plant bug communities. Communications Earth & Environment. doi:10.1038/s43247-025-02241-0 ↩
- Universität Hohenheim (20.03.2025). Insektizide: Neonikotinoide bedrohen Biodiversität stärker als gedacht. Pressemitteilung. (Link) ↩
- Deutscher Berufs- und Erwerbsimkerbund e. V. (DBIB) (2025). Nervengift Acetamiprid: EU senkt Grenzwerte – Deutschland spritzt noch mehr. (Link) ↩
- Bioland (2025). Schaden durch Insektizide unterschätzt. (Link) ↩
- BUND Naturschutz in Bayern e. V. (2025). Hochgiftige Neonicotinoide erhalten Notfallzulassung. (Link) ↩
- BVL. Notfallzulassungen. (Link) ↩
- EFSA. Pestizide und Bienen: Überarbeitung der Leitlinien (Referenzseite für Bee Guidance 2013 & 2023). (Link) ↩
- Martin, C., & Müller, A. (2025). Einfluss von Insektiziden. Chemische Keule gegen Biodiversität? Eine kritische Reflexion der Praxis von Zulassung und Anwendung. Naturschutz und Landschaftsplanung, 57(7), 30–38. doi:10.1399/NuL.143626 ↩
- Bub, S., et al. (2023). Trends of total applied pesticide toxicity in German agriculture. Environmental Science & Technology. doi:10.1021/acs.est.2c07251 ↩
- Odemer, R., et al. (2025). Honey Bee Colony Health in Thiamethoxam-Treated Sugar Beet Fields. Ecology and Evolution. (Open-Access/Preprint-Archivversion) doi:10.1002/ece3.72767 ↩
- Pistorius, J., et al. (JKI/UBieV). Jahresberichte der Untersuchungsstelle für Bienenvergiftungen. (Link) ↩
