Aktuelle Wetterlage schafft Zeitfenster zur Winterbehandlung
Seit dem Beitrag zur Restentmilbung Ende November hat sich die Wetterlage in vielen Regionen deutlich in Richtung Winter entwickelt. Der Deutsche Wetterdienst beschreibt aktuell eine kalte Grundschicht mit verbreiteten Nachtfrösten, während die Tageshöchstwerte meist im Bereich um den Gefrierpunkt oder leicht darüber liegen. Ein flächendeckender Dauerfrost bleibt jedoch weiterhin aus; stattdessen wechseln sich ruhige, trockere Phasen mit zeitweise wechselhafter Witterung ab.
Für die imkerliche Praxis bedeutet das: Die Voraussetzungen für eine Winterbehandlung sind jetzt vielerorts gegeben – allerdings nicht automatisch an jedem Stand und nicht unabhängig vom Zustand der Völker. Die aktuelle Wetterlage eröffnet geeignete Behandlungsfenster, ersetzt aber nicht die notwendige Prüfung der Brutfreiheit.
Aktuelle Wetterlage und Winterbehandlung: gute Bedingungen, kein Stichtag
Gerade jetzt ist es sinnvoll, sich die grundlegenden Bedingungen noch einmal vor Augen zu führen, unter denen eine Oxalsäure-Behandlung im Winter wirklich passt. Entscheidend ist nicht das Datum, sondern das Zusammenspiel aus Biologie und Witterung:
- Die Völker sind brutfrei oder nahezu brutfrei;
- die Bienen sitzen eng in der Wintertraube;
- es steht ein ruhiger, trockener Behandlungstag mit Temperaturen um oder knapp über 0 °C zur Verfügung.
Sind diese Voraussetzungen erfüllt, kann die aktuelle Wetterlage sehr gut für eine einmalige Winterbehandlung genutzt werden – auch zwischen den Feiertagen oder zum Jahreswechsel. Unter diesen Voraussetzungen, ist der Wirkungsgrad der Behandlung am größten und sorgt in der Folgesaison für einen milbenarmen Start.
Oxalsäure im Winter richtig einsetzen: Brutfreiheit ist das A und O
Gleichzeitig zeigt der Dezember 2025 erneut, warum feste Kalenderdaten in der Praxis wenig hilfreich sind. In kühleren Regionen, Mittelgebirgslagen oder kontinental geprägten Standorten ist die Brutfreiheit häufig bereits seit einiger Zeit erreicht. In milderen Tieflagen hingegen kann trotz Nachtfrost noch Restbrut vorhanden sein. Wer hier pauschal „nach Datum“ behandelt, riskiert eine zu frühe Anwendung mit entsprechend eingeschränkter Wirkung.
Wichtig bleibt daher der Blick ins Volk, ohne unnötige Störungen zu verursachen. Die Gemülldiagnose ist weiterhin ein bewährtes und schonendes Mittel, um einzuschätzen, ob Brut noch vorhanden ist oder ob das Volk den Übergang in die brutfreie Phase abgeschlossen hat.
Unterm Strich hat sich an der Kernaussage des November-Beitrags nichts geändert: Die aktuelle Wetterlage bietet gute Chancen für die Winterbehandlung, setzt aber keinen festen Stichtag. Entscheidend sind nicht Silvester oder der Kalender, sondern Biologie und Witterung am eigenen Stand.
Wer beobachtet, weiß Bescheid! – dieser Grundsatz gilt auch jetzt, am Übergang vom alten ins neue Jahr.
